Ohne Worte
Antwort TABAK-KONTOR
Unser Mitarbeiter Herr Kummer sieht das Ganze anders und äußert sich hiermit:
Zu den Fakten: Herr Hall hat sich in jüngster Vergangenheit wiederholt außerhalb der Öffnungszeiten in unseren Räumlichkeiten aufgehalten, und mußte sowohl von mir, als auch von anderen Mitarbeitern mehrfach direkt aufgefordert werden, den Rechnungsausgleich vorzunehmen und das Geschäft zu verlassen. Diesen Fakt freilich, und die Motivation welche diesem eigenartigen Verhalten zu Grunde liegt, verschweigt uns der Text des Herrn Hall.
An besagtem Abend hat sich Herr Hall – wie er selbst einräumt, abermals deutlich nach Ende der Öffnungszeit - wiederum in der Rolle des letzten Gastes gefallen, der sich seine Anwesenheit gewissermaßen ersitzt. Wer die Situation analysiert, wird sie als unangenehm empfinden, weil sie unweigerlich eine Konfrontation provozieren muß.
Im Gegensatz zu allen anderen Gästen, hat Herr Hall als Geste unsererseits weder die von ihm genossene Havannazigarre, noch das von ihm getrunkene Bier zu bezahlen brauchen. Kann unter diesem Gesichtspunkt überhaupt von einer Dienstleistung die Rede sein? Handelte sich vielmehr um eine einseitige Gefälligkeit unseres Hauses, Herrn Hall gegenüber? Auch diesen Sachverhalt vermisse ich in der Darstellung des Herrn Hall.
Sieben Minuten nach Geschäftsschluß, und nach Ankündigung, habe ich den Tisch des Herrn Hall von einem Bierglas mit Neige (also keineswegs einem halbvollen Bierglas) und einer leeren Bierflasche beräumt. Daraufhin hatte ich von Herrn Hall keine Bitte, sondern vielmehr eine verbale Attacke hinzunehmen, in der dieser mein Verhalten zur beispiellosen Unverschämtheit erklärte. Das haben weder ich noch die Zeugen verstanden. Jene, von Herrn Hall im Text erwähnte Gäste, wurden übrigens durch Herrn Halls Verhalten gleichfalls gezwungen, zu warten. Warum? Ganz einfach, weil sie mit mir zur gemeinsamen Abendgestaltung verabredet waren. Der Text des Herrn Hall hingegen, erzeugt allerdings den Eindruck, als sei ihm willkürlich und als einzigem verwehrt worden, was anderen Gästen gewährt wurde. Dieser Eindruck mag beabsichtigt sein, allein er ist falsch.
Der Text von Herrn Hall offenbart aus meiner Sicht ein merkwürdiges Unverständnis gegenüber der Tatsache, dass es durchaus nicht zu den Obliegenheiten eines Dienstleisters gehört, beliebig jedermann über sich verfügen zu lassen. Wenn jemand an 300 Geschäftstagen jeweils nur 5 Minuten über die bestimmte Arbeitszeit hinaus tätig wäre, ergäbe sich daraus ein Mehraufwand von mehr als drei Arbeitstagen pro Jahr. Jeder, auch Herr Hall, ist dazu eingeladen, sich selbst die Frage zu beantworten, ob er dazu bereit wäre.
Wir bieten unsere Waren und Dienstleistungen vollumfänglich an sechs Wochentagen in der Zeit von 9-20 Uhr an. Wer lange rauchen und trinken möchte, muß entsprechend zeitig damit beginnen, oder unseren Open-End-Freitag nutzen.